Bekanntmachung der Leitlinie zum PQ Verfahren vom 13.05.2022

Einführung der neuen Leitlinie des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zum Präqualifizierungsverfahren für Bauunternehmen...

Das Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat mit dem 13.05.2022 eine neue Leitlinie zum Präqualifizierungsverfahren eingeführt. Die Leitlinie wird im Bundesanzeiger mitte Juni 2022 veröffentlicht werden und ersetzt damit die bisherige Leitlinie vom 28.08.2019.

Neben redaktionellen Änderungen erfolgt jetzt NEU auch die Abfrage des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt (siehe Anlage 1 Nr. 5a) als Vorgabe bei der Präqualifizierung sowei die Überprüfung der Zahlung des Mindestlohnes neu geregelt.