Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung (Mitglieder) ist zuständig für Angelegenheiten des Vereins von grundsätzlicher Bedeutung. Sie beschließt u. a. Satzungsänderungen, nimmt den Geschäftsbericht entgegen und entlastet den Vorstand.
Die Mitgliederversammlung (Mitglieder) ist zuständig für Angelegenheiten des Vereins von grundsätzlicher Bedeutung. Sie beschließt u. a. Satzungsänderungen, nimmt den Geschäftsbericht entgegen und entlastet den Vorstand.