Zweck und Aufgaben des Vereins
Der Zweck des Vereins ist die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung eines Präqualifikationssystems sowie die Führung des amtlichen Verzeichnisses PQ-VOB (siehe auch EU - Vergaberichtlinie Art. 64) für Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge auf der Grundlage der Leitlinie für die Durchführung der Präqualifikation von Bauunternehmen.
Zweck des Vereins
Bauunternehmen müssen als Bieter bei öffentlichen Vergabeverfahren in Deutschland die notwendigen Unterlagen zum Nachweis ihrer Eignung gemäß § 6a VOB/A bzw. § 6a EU VOB/A insbesondere bezüglich Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit für jedes einzelne Vergabeverfahren durch Vorlage entsprechender Unterlagen nachweisen. Öffentliche Vergabestellen prüfen daraufhin diese Unterlagen für jeden Bieter und jede Baumaßnahme erneut. Vor diesem Hintergrund ist es die Zielsetzung des Vereins, durch Präqualifikation und digitalen zur Verfügungstellung der Daten eine Rationalisierung bei öffentlichen Vergabeverfahren in Deutschland zu ermöglichen.
Hierzu wird den öffentlichen Auftraggebern zur Erleichterung ihrer Arbeit im amtlichen Verzeichnis PQ-VOB eine Liste derjenigen Unternehmen zur Verfügung gestellt, die präqualifiziert sind, in ein öffentliches Vergabeverfahren eingebunden zu werden, weil sie die in der VOB/A festgelegten Eignungsvoraussetzungen erfüllen.
Die vorgelagerte und auftragsunabhängige Prüfung der von der VOB/A definierten Eignungsnachweise trägt erheblich zur Kostenreduzierung bei und erfolgt als freiwilliges Angebot künftig durch eigens damit beauftragte Präqualifizierungsstellen unter ständiger Überwachung der DAkkS und Kontrolle des von allen am Vergabeverfahren Beteiligten unabhängigen Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V..
Durch die auf den Leistungsbereich bezogene vorgelagerte Eignungsprüfung wird folgendes sichergestellt:
- Prüfung der Eignungsnachweise bereits vor der Abgabe der Angebote
- Prüfung der Eignungsnachweise durch speziell qualifizierte und unabhängige Stellen unter Beachtung bundeseinheitlicher Vorgaben
- Regelmäßige Überwachung der durchgeführten Eignungsprüfungen durch die DAkkS und Prüfung durch den unabhängigen Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
- Entlastung von Unternehmen und Vergabestellen
- Kosten- und Zeitersparnis
- Präqualifikation auch für Nachunternehmer
- Qualitätssteigerung durch von unabhängigen Dritten geprüfte Informationen über qualifizierte Unternehmen
- Transparenz bei öffentlichen Vergaben
- Digitale Verfügbarkeit der Daten für registrierte öffentliche Auftraggeber
- Verfügbarkeit der Daten auch in elektronischen Vergabeplattformen über Einbindung des amtlichen Verzeichnisses
Die Anerkennung der Präqualifikation PQ-VOB durch die öffentlichen Auftraggeber ist in der VOB verankert.
Hinweis: Um Missverständnissen vorzubeugen, weisen wir darauf hin, dass die mit der Präqualifikation (PQ VOB) bestätigten Eignungsnachweise bezüglich Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit gemäß § 6a VOB/A bzw. § 6a EU VOB/A weder die wirtschaftliche Stabilität von Bietern noch die Qualitätssicherung entsprechend den Vorgaben von Technischen Regelwerken oder der zuständigen Bauaufsicht enthält. Hierfür trifft die Vergabestelle ggf. besondere Vorkehrungen. Das gilt auch für spezielle auftragsbezogene Eignungsnachweise.
Aufgaben des Vereins
Die Aufgaben des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. sind in der Leitlinie für die Durchführung der Präqualifikation von Bauunternehmen benannt. Im Kern wird für Deutschland ein von privaten Präqualifizierungsstellen durchgeführtes einheitliches Präqualifizierungsverfahren vorgegeben.
Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes können bei diesen Stellen ihre Eignung für öffentliche Bauaufträge in Deutschland mit einer Präqualifikation nachweisen.
Es gehört zu den laufenden Aufgaben des Vereins und seiner Organisation, sich für jedes in der Liste aufgeführte Unternehmen von den Präqualifizierungsstellen den Nachweis erbringen zu lassen, dass die Voraussetzungen für eine Präqualifikation als Eignungsnachweis für die Vergabestellen öffentlicher Auftraggeber gegeben sind.
Gemäß den Vorgaben der Leitlinie führt der Verein auf der Grundlage der von den Präqualifzierungsstellen zur Verfügung gestellten Daten die bundesweite Liste präqualifizierter Unternehmen (Amtliches Verzeichnis PQ-VOB) und stellt diese im Internet allen Beteiligten zur Verfügung.
Der Verein erteilt die Konzessionen für die Tätigkeit als PQ-Stelle auf Grund eines wettbewerblichen Auswahlverfahrens und hat die Aufsicht über die fachlichen Tätigkeiten der PQ-Stellen im Hinblick auf die Präqualifikation und das Präqualifizierungsverfahren und gewährleistet die Einhaltung eines einheitlichen Verfahrens aller PQ-Stellen gemäß der Leitlinie.