Hinweis Leistungsbereiche

Die Leistungsbereiche entsprechend Anlage 2 der Leitlinie...

Die Leistungsbereiche entsprechend Anlage 2 der Leitlinie des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) für die Durchführung eines Präqualifizierungsverfahrens resultieren aus den jeweiligen Geltungsbereichen der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) im Teil C der VOB. Die Bezeichnung der jeweiligen Leistungsbereiche lässt jedoch nicht immer alle zugehörigen konkreten Bauleistungen erkennen. Vor diesem Hintergrund wird mit der nachstehend zum Download angebotenen Tabelle ein Hilfsmittel für eine mögliche Zuordnung von konkreten Bauleistungen angeboten. Diese Liste stellte keinen Anspruch an Vollständigkeit. Sie ist vielmehr zur ständigen Fortschreibung vorgesehen. Sollten Sie Ergänzungsbedarf haben, würden wir uns über einen entsprechenden Hinweis freuen.