Informationen für Unternehmen

1. Allgemeines

Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes können bei den vom Verein beauftragten Präqualifizierungsstellen ihre Eignung für öffentliche Bauaufträge in Deutschland mit einer Präqualifikation nachweisen. In dem Fall geben die  Unternehmen den Vergabestellen unter Angabe der Registriernummer bekannt, dass sie präqualifiziert sind (vgl. auch Hinweisblatt für Bieter und Hinweisblatt für beschränkte Ausschreibungen).

Die Präqualifikation besteht aus einer fortlaufend aktualisierten Liste über die nach § 6 VOB/A bzw. § 6 EU VOB/A vorgelegten Nachweise über Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit. Die mit der Präqualifikation bestätigten Eignungsnachweise enthalten jedoch weder Angaben zur Qualitätssicherung entsprechend den Vorgaben von Technischen Regelwerken oder der zuständigen Bauaufsicht. Hierfür trifft die Vergabestelle ggf. besondere Vorkehrungen. Das gilt auch für spezielle auftragsbezogene Eignungsnachweise.

Das amtliche Verzeichnis enthält einen der Öffentlichkeit frei zugänglichen Teil sowie einen passwortgeschützten Teil. Dem der Öffentlichkeit frei zugänglichen Teil können Name, Anschrift, Leistungsbereiche und Registriernummer der präqualifizierten Bauunternehmen entnommen werden.

Der passwortgeschützte Teil des amtlichen Verzeichnisses beinhaltet die für die Bewertung des präqualifizierten Unternehmens bei den Präqualifizierungsstellen eingereichten Eignungsnachweise gemäß § 6 VOB/A bzw. § 6 EU VOB/A. Diese Daten werden vertraulich behandelt. Einsicht in die Dokumente zum Zweck der Eignungsprüfung wird nur öffentlichen Auftraggebern gewährt, die beim Verein für Präqualifikation registriert sind. Jede kommerzielle oder nicht dem Zweck der Präqualifikation dienende Nutzung oder Weitergabe der Daten ist untersagt.

Den einzelnen präqualifizierten Unternehmen stehen diese Daten jederzeit mittels eines Kennwortes zur Verfügung, das sie von der Präqualifizierungsstelle mit der Präqualifizierung erhalten.

Aktuell besteht für alle die Möglichkeit einen Online Zugang zur Abfrage des öffentlichen Teils des Amtlichen Verzeichnisses zu erhalten. Hierfür füllen Sie bitte den Antrag aus und übersenden Ihn an den PQ-Verein. Weitere Informationen zu dem Online Zugang und dessen Nutzungsmöglichkeiten haben wir für Sie hier verlinkt.


Der Verein  für die Präqualifikation führt als Vereinslogo die dargestellte Wortmarke:

Präqualifizierte Bauunternehmen sind mit bestimmten Voraussetzungen und unter Nennung der Registriernummer zum Führen dieses Vereinslogos berechtigt.

2. Ergänzende Ausführungen

Die Gültigkeit der Nachweise ergibt sich aus dem aktuellen Internetauszug. Davon unbenommen bleibt die Berücksichtigung aktueller Erkenntnisse der Vergabestellen mit dem betreffenden Unternehmen. Im Zusammenhang mit der Präqualifikation besteht für präqualifizierte Unternehmen die Möglichkeit, in eigener Verantwortung und unabhängig von der Präqualifikation „Zusätzliche Nachweise“ gemäß der Anlage „zusätzliche Nachweise“ in der PQ-Liste einstellen zu lassen.

Auf den konkreten Auftrag bezogene zusätzliche Nachweise (auftragsbezogenen Angaben) können verlangt werden. Dies betrifft beispielsweise Nachweise der fachlichen Eignung der Bieter in Bezug auf technische Anforderungen der ausgeschriebenen Bauleistung oder Angaben zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und kann auch den Umfang der Leistungen umfassen.