Informationen für sonstige Auftraggeber

Auch sonstige Vergabestellen (z.B. auch private Bauherren) können sich für die Auswahl zuverlässiger Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes in dem Teil des amtlichen Verzeichnisses auf der Homepage des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen erkundigen, der der Öffentlichkeit frei zugänglich ist. Auch im öffentlichen Teil des amtlichen Verzeichnisses PQ-VOB sind ausschließlich Unternehmen mit gültiger Präqualifizierung sichtbar.

Aktuell besteht für alle die Möglichkeit einen Online Zugang zur Abfrage des öffentlichen Teils des Amtlichen Verzeichnisses zu erhalten. Hierfür füllen Sie bitte den Antrag aus und übersenden Ihn an den PQ-Verein. Weitere Informationen zu dem Online Zugang und dessen Nutzungsmöglichkeiten haben wir für Sie hier verlinkt.

Die präqualifizierten Unternehmen wurden hinsichtlich deren Eignungsnachweise bezüglich Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit gemäß § 6a VOB/A bzw. § 6a EU VOB/A (Auflistung der Eignungskriterien siehe Anlage 1) geprüft und präqualifiziert. Auf den konkreten Auftrag bezogene Nachweise sind davon nicht erfasst. Dies betrifft beispielsweise Nachweise der fachlichen Eignung der Bieter in Bezug auf technische Anforderungen der ausgeschriebenen Bauleistung.